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Kündbar ist nicht gleich kündbar

Viele Anleihen darf der Emittent vor der Fälligkeit zurückzahlen. Meist ist das harmlos – manchmal kostet es dich Zinsen. Sechs Arten, woran du sie erkennst und was sie für dich heißen. Lesezeit: etwa 5 Minuten.

Warum der Emittent kündigt

Kündigen heißt: Die Anleihe wird vor der Fälligkeit zurückgezahlt. Ob das erlaubt ist, steht in den Anleihebedingungen. Meist hat der Emittent das Recht dazu – englisch Call. Seltener hast du es als Anleger – Put.

Der Emittent kündigt, wenn es sich für ihn lohnt: wenn das allgemeine Zinsniveau gefallen ist oder seine Bonität besser wurde. Dann leiht er sich das Geld neu, billiger. Für dich endet der gute Zins früher, und du legst das Geld schlechter wieder an. Steigt das Zinsniveau, kündigt er nicht. Als Ausgleich bringen kündbare Anleihen meist etwas mehr Zins.

Die Kündigung deckelt den Kurs

Schematisch: Kurs einer Anleihe mit 10 Jahren Laufzeit und 4 Prozent Kupon, wenn das allgemeine Zinsniveau von 6 auf 2 Prozent fällt. Ohne Kündigungsrecht steigt der Kurs auf 118 Prozent. Ist die Anleihe in einem Jahr zu 100 Prozent kündbar, bleibt der Kurs bei rund 100 bis 102 Prozent.↑ Kurs in %80901001101206 %5 %4 %3 %2 %ohne Kündigung: 118 %kündbar: 102 %Zinsniveau fällt →

Schematisch: 10 Jahre Laufzeit, Kupon 4 %, kündbar in einem Jahr. Fällt das allgemeine Zinsniveau, steigt der Kurs der kündbaren Anleihe kaum über 100 % – alle rechnen mit der Kündigung.

Kurz gesagt: Der Emittent kündigt, wenn es ihm nützt – also meist dann, wenn es dir schadet.

Sechs Kündigungsarten – und was sie für dich heißen

Mehr als zwei von drei Unternehmensanleihen an deutschen Börsen sind kündbar. Meist ist das harmlos: Nur etwa jede achte hat einen Termin, der dich Zinsen kosten kann.

Make-Whole-Kündigung

harmlos

Der Emittent darf jederzeit kündigen. Er muss dir dann aber alles zahlen, was du bis zur Fälligkeit bekommen hättest – auf heute abgezinst.

Preis
der Barwert: gerechnet mit der Rendite der Bundesanleihe plus einem kleinen Aufschlag, oft 0,15 bis 0,5 Punkte – mindestens 100 %
Für dich
kein Nachteil. Der Preis liegt fast immer über dem Börsenkurs, egal ob über oder unter 100. Deshalb kündigt kaum ein Emittent so – meist nur bei einer Übernahme.
Im Namen
Kündigungsjahr = Ausgabejahr, etwa 2024(24/31)

In der Suche →

Kündigung kurz vor Fälligkeit

harmlos

In den letzten Monaten vor der Fälligkeit darf der Emittent zu 100 % zurückzahlen, meist ab drei Monaten vorher. Englisch: Par Call.

Preis
100 % plus Zinsen bis zum Kündigungstag
Für dich
kaum ein Unterschied. Das Geld kommt ein paar Monate früher, höchstens ein Jahr.
Im Namen
Kündigungsjahr = Fälligkeitsjahr oder das Jahr davor, etwa 2024(30/31)

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Kündigung ab festem Termin

beachten

Ab einem Termin, oft Jahre vor der Fälligkeit, darf der Emittent zu 100 % kündigen – danach oft jedes Jahr. Typisch bei Bankanleihen für Privatanleger, etwa mit Stufenzins, und bei Hochzins-Anleihen.

Preis
meist 100 %; bei Hochzins-Anleihen anfangs etwas mehr, etwa 100 % plus ein halber Kupon
Für dich
rechne mit der Kündigung, sobald das allgemeine Zinsniveau fällt. Kaufst du über 100, verlierst du dann den Aufschlag.
Im Namen
Kündigungsjahr Jahre vor der Fälligkeit, etwa 2024(27/34)

In der Suche →Über oder unter 100 →

Ewige Anleihe mit Kündigungstermin

beachten

Die Anleihe hat kein Ende. Ab einem ersten Termin darf der Emittent kündigen – er muss aber nicht. Typisch bei Nachrang- und Hybridanleihen; Banken dürfen solche Anleihen frühestens nach fünf Jahren kündigen.

Preis
100 %
Für dich
der Markt rechnet mit der Kündigung zum ersten Termin. Bleibt sie aus, läuft die Anleihe weiter, meist mit neu festgesetztem Kupon – und der Kurs fällt. Das kommt vor, wenn neues Geld für den Emittenten teurer wäre.
Im Namen
„Und.“ heißt unbefristet, etwa 2021(28/Und.)

In der Suche →Risiko: Nachrang →

Sonderkündigung

harmlos

Kündigung nur, wenn etwas Bestimmtes passiert: Steuerregeln ändern sich, eine Bank darf die Anleihe nicht mehr als Kapital zählen, oder fast alles ist schon zurückgekauft, meist ab 75 %.

Preis
meist 100 %
Für dich
selten ein Thema. Sie steht in fast jeder Anleihe, kommt aber kaum vor.
Im Namen
nicht zu sehen – nur in den Anleihebedingungen

Kündigungsrecht für dich (Put)

Vorteil

Hier darfst du kündigen: an festen Terminen oder wenn etwas Bestimmtes passiert – etwa wenn ein anderes Unternehmen den Emittenten übernimmt (Kontrollwechsel).

Preis
meist 100 %, manchmal 101 %
Für dich
ein Vorteil. Du hast die Wahl. Dafür ist der Zins oft etwas niedriger.
Im Namen
nicht zu sehen; im ESMA-Register als „vom Anleger kündbar“

In der Suche →

Der Name verrät die Kündigung

Viele Anleihen tragen das Kündigungsjahr im Namen, so wie Börsen und Broker ihn zeigen. In der Klammer steht erstes Kündigungsjahr / Fälligkeitsjahr, davor das Ausgabejahr.

Ist das Kündigungsjahr das Ausgabejahr, ist es fast immer eine Make-Whole-Kündigung. Liegt es im letzten Jahr, ist es eine Kündigung kurz vor Fälligkeit. Liegt es Jahre davor, ist es ein fester Termin. „Und.“ steht für unbefristet.

Der Name nennt nur das Jahr, nicht die Art. Hochzins-Anleihen haben oft erst eine Make-Whole-Kündigung und später feste Termine – im Namen steht dann nur das Ausgabejahr. Sicher ist nur, was in den Anleihebedingungen steht.

So liest du die Klammer

Beispiel AG Anleihe 2024(27/34)
  • 2024 Ausgabe
  • 27 erste Kündigung 2027
  • 34 Fälligkeit 2034
So liest du die Klammer im Namen
KlammerHeißt
2024(24/31)Kündigungsjahr = Ausgabejahr: Make-Whole harmlos
2024(30/31)im letzten Jahr: kurz vor Fälligkeit harmlos
2024(27/34)Jahre vor der Fälligkeit: fester Termin beachten
2021(28/Und.)kein Ende: ewig mit Termin beachten
2024(31)nur die Fälligkeit: keine Kündigung im Namen

Kurz gesagt: Kündigungsjahr = Ausgabejahr: meist harmlos. Kündigungsjahr lange vor der Fälligkeit: aufpassen.

Über oder unter 100: Was zählt

Bei einer Kündigung zu 100 % zählt dein Kaufkurs. Kaufst du über 100, verlierst du bei der Kündigung den Aufschlag. Die Rendite bis zur Fälligkeit ist dann zu hoch – rechne mit der Rendite bis zum Kündigungstermin.

Kaufst du unter 100, wäre eine Kündigung ein Gewinn für dich: Du bekommst 100 früher. Genau deshalb kündigt der Emittent dann selten – rechne mit der Rendite bis zur Fälligkeit. Die Regel: Nimm immer die niedrigere der beiden Renditen, die Rendite im schlechtesten Fall.

Die Anleihen-Suche und der Steckbrief zeigen die Rendite bis zur Fälligkeit. Die Rendite bis zu einem Kündigungstermin rechnest du im Rechner aus: Trag den Termin als Fälligkeit ein. Bei der Make-Whole-Kündigung musst du nichts umrechnen – sie zahlt fast immer mehr als den Kurs.

Kupon 5 %, noch 6 Jahre, kündbar in 2 Jahren

Kündigung zu 100 %, Zinsen einmal im Jahr. Grün: die niedrigere Rendite – damit rechnest du.

Kurz gesagt: Über 100 gekauft? Rechne bis zum Kündigungstermin. Unter 100 gekauft? Bis zur Fälligkeit.

So prüfst du eine kündbare Anleihe

  1. Feld „Kündigung“ ansehen. Der Steckbrief und die Kurzansicht der Anleihen-Suche zeigen die Art – abgeleitet aus dem Namen und dem ESMA-Register.
  2. Art einordnen. Make-Whole, kurz vor Fälligkeit und Sonderkündigung sind harmlos. Bei festem Termin und ewigen Anleihen planst du die Kündigung ein.
  3. Kurs prüfen. Über 100 und ein fester Termin? Dann rechne mit der Rendite bis zu diesem Termin.
  4. Im Zweifel nachlesen. Was genau gilt, steht in den Anleihebedingungen unter „Rückzahlung“ oder „Kündigung“. Du bekommst sie beim Emittenten oder bei deinem Broker.

Diese Seite erklärt Kündigungsrechte von Anleihen. Sie empfiehlt keine Anlage. Die Zahlen sind gerundet.

Datenquellen und Methodik

Kündigungsarten. Typische Bedingungen einer Euro-Unternehmensanleihe, hier aus dem Prospekt einer Anleihe von 2022: Make-Whole-Kündigung zum Barwert, abgezinst mit der Rendite einer Bundesanleihe plus 0,40 Prozentpunkten; Kündigung zu 100 % ab drei Monaten vor Fälligkeit; Kündigung des Rests, wenn mindestens 75 % zurückgekauft sind; Kündigungsrecht der Anleger bei Kontrollwechsel; Kündigung aus Steuergründen. Der Make-Whole-Preis ist der höhere Wert aus 100 % und dem Barwert; Aufschläge von 0,15 bis 0,5 Prozentpunkten sind üblich.

Hochzins-Anleihen. Üblich in Europa: zwei Jahre ohne Kündigung (in dieser Zeit nur Make-Whole), danach Kündigung zu 100 % plus ein halber Kupon, ein Jahr später plus ein Viertel Kupon, dann zu 100 % (ION Analytics/Debtwire, 2026).

Nachrang. Zusätzliches Kernkapital (AT1) und Ergänzungskapital (Tier 2) von Banken darf frühestens fünf Jahre nach der Ausgabe und nur mit Erlaubnis der Aufsicht gekündigt werden (Art. 52 und 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, CRR). Dass die Kündigung ausbleiben kann, zeigt etwa eine Mitteilung der Aareal Bank vom 20.03.2020: AT1-Anleihe zum ersten Termin 30.04.2020 nicht gekündigt, Kupon neu festgesetzt.

Namen. Kurzbezeichnungen, wie Börsen und Broker sie anzeigen: „Ausgabejahr(erstes Kündigungsjahr/Fälligkeitsjahr)“, „Und.“ für unbefristet. Anteile: eigene Auswertung aller 26.950 Unternehmensanleihen mit aktuellem Kurs in der Anleihen-Suche (Stand 26.09.2026; Stammdaten ESMA-Register FIRDS, Kurse Deutsche Börse): 68,7 % mit Kündigungsrecht des Emittenten laut Name oder Register – Make-Whole 45,2 %, kurz vor Fälligkeit 6,5 %, fester Termin 10,3 %, ewig mit Termin 2,0 %, Art unklar 4,6 % (jeweils bezogen auf alle 26.950). Die Einordnung folgt denselben Regeln wie das Feld „Kündigung“ in Suche und Steckbrief.

Rechnungen. Rendite mit jährlicher Zinszahlung, ohne Stückzinsen. Kupon 5 %, fällig in 6 Jahren, kündbar in 2 Jahren zu 100 %: Kaufkurs 103 → 4,42 % bis Fälligkeit, 3,42 % bis Kündigung; Kaufkurs 97 → 5,60 % und 6,65 %. Kurs-Deckel: 10 Jahre, Kupon 4 %, kündbar in einem Jahr zu 100 %; vereinfacht als der niedrigere Wert aus dem Kurs bis Fälligkeit und dem Kurs bis zur Kündigung. „Rendite im schlechtesten Fall“: unter 100 gekauft die Rendite ohne Kündigung, über 100 die bis zur frühesten Kündigung (Wikipedia: Kündbare Anleihe).