Anleihe, Festgeld oder Tagesgeld?
Tagesgeld ist täglich verfügbar, aber die Bank kann den Zins jederzeit ändern; Festgeld hält einen festen Zins bis zum Ende fest, eine Anleihe auch – und lässt sich vorher zum Tageskurs verkaufen. Tagesgeld und Festgeld schützt die Einlagensicherung, eine Anleihe nur die Bonität ihres Schuldners. Sieben Karten, dazu der Geldmarkt-ETF. Lesezeit: etwa 7 Minuten · Stand: 04.10.2026
Vier Wege im Überblick
Für Geld, das eine Zeit lang liegen soll, gibt es zwei Wege bei der Bank und zwei an der Börse. Tagesgeld und Festgeld sind Einlagen: Du leihst der Bank Geld, die gesetzliche Einlagensicherung schützt es bis 100.000 €. Anleihe und Geldmarkt-ETF sind Wertpapiere: Sie liegen in deinem Depot und gehören dir – das Risiko steckt im Schuldner der Anleihe oder in den Papieren des Fonds.
Der zweite große Unterschied ist der Zins. Beim Tagesgeld kann die Bank ihn jederzeit ändern, beim Geldmarkt-ETF folgt er dem Geldmarkt. Beim Festgeld und bei der Anleihe steht er von Anfang an fest.
Die vier im Vergleich
| Form | Zins | Verfügbar | Schutz |
|---|---|---|---|
| Tagesgeld | variabel | täglich | Einlagensicherung |
| Festgeld | fest bis zum Ende | erst am Ende | Einlagensicherung |
| Anleihe | fester Kupon | an jedem Börsentag, zum Tageskurs | Bonität des Schuldners |
| Geldmarkt-ETF | folgt dem Geldmarkt | an jedem Börsentag | Bonität der Papiere im Fonds |
Einlagensicherung: gesetzlich bis 100.000 € je Kunde und Bank. Wertpapiere im Depot fallen nicht darunter – sie gehören dir.
Kurz gesagt: Tagesgeld und Festgeld sind Guthaben bei der Bank, Anleihe und ETF sind Wertpapiere – daran hängt alles Weitere.
Schutz: Einlagensicherung oder Bonität
Geht eine Bank pleite, zahlt die gesetzliche Einlagensicherung: bis 100.000 € je Kunde und Bank, alle Konten zusammengerechnet, ohne Antrag binnen sieben Arbeitstagen. Bei Gemeinschaftskonten zählt der Anteil jedes Inhabers. Einmalig hohe Beträge, etwa aus einem Hausverkauf, sind sechs Monate lang bis 500.000 € geschützt – auf Antrag mit Nachweis.
Anleihen und ETF-Anteile fallen nicht unter die Einlagensicherung. Sie brauchen sie auch nicht für den Fall, dass die Depotbank pleitegeht: Wertpapiere im Depot gehören dir, du verlangst sie heraus. Gegen einen Ausfall des Schuldners schützt dagegen nichts – darum zählt die Bonität.
Was im Ernstfall schützt
| Was passiert | Tagesgeld, Festgeld | Anleihe im Depot |
|---|---|---|
| Die Bank geht pleite | Einlagensicherung bis 100.000 € | Sie gehört dir – Herausgabe oder Übertrag |
| Der Schuldner der Anleihe zahlt nicht | – | kein Schutz, Verlust möglich |
| Die Bank veruntreut Wertpapiere | – | Anlegerentschädigung: 90 %, höchstens 20.000 € |
| Anleihe der eigenen Bank | – | kein Schutz: Forderung gegen die Bank |
Private Banken sichern über einen freiwilligen Fonds mehr ab – für Privatpersonen bis 3 Mio. € je Bank, ab 2030 bis 1 Mio. €, ohne Rechtsanspruch. Sparkassen und Genossenschaftsbanken stützen sich über ihre Institutssicherung gegenseitig. Bei Banken aus anderen EU-Staaten zahlt die Sicherung des Herkunftslands.
Kurz gesagt: Bis 100.000 € je Bank schützt das Gesetz dein Guthaben. Bei der Anleihe zählt nicht die Bank, sondern der Schuldner.
Verfügbar: täglich, erst am Ende oder zum Tageskurs
Vom Tagesgeld kannst du jeden Tag abheben; das Geld kommt über dein Referenzkonto, in der Regel am nächsten Werktag. Festgeld ist bis zum Ende gebunden – vorzeitig geht es meist gar nicht, und wenn doch, kostet es Zinsen. Läuft es aus, verlängern manche Banken es automatisch, oft zu einem niedrigeren Zins.
Eine Anleihe läuft auch bis zur Fälligkeit, aber du kannst sie an jedem Börsentag verkaufen – zum Kurs dieses Tages. Ist das allgemeine Zinsniveau seit dem Kauf gestiegen, liegt er unter deinem Kaufkurs, ist es gefallen, darüber. Der Erlös ist zwei Geschäftstage später auf deinem Konto.
Du brauchst das Geld nach einem Jahr statt nach drei
| Tagesgeld | sofort verfügbar, Zins des Jahres |
|---|---|
| Festgeld, 3 Jahre | gebunden bis zum Ende – wenn die Bank vorzeitig freigibt, mit Zinsverlust |
| Anleihe, 3 Jahre | verkaufen zum Tageskurs: Kursgewinn oder Kursverlust möglich |
| Geldmarkt-ETF | verkaufen zum Tageskurs; er schwankt wenig, weil der Fonds nur sehr kurz laufende Papiere hält |
Je kürzer die Restlaufzeit einer Anleihe, desto kleiner der Kursausschlag – mehr dazu unter Laufzeit.
Kurz gesagt: Festgeld bindet das Geld bis zum Ende. Die Anleihe bindet nur ihren Zins – verkaufen kannst du jederzeit, zum Kurs des Tages.
Zins: beweglich oder fest
Den Rahmen setzt die EZB mit ihrem Einlagesatz; den aktuellen Stand zeigt die Seite Zinsniveau. Die Geldmarktzinsen folgen ihm direkt, die Zinsen der Banken nur indirekt – die legt jede Bank selbst fest. In der Zinswende ab 2022 stiegen die Festgeldzinsen laut Bundesbank früh und deutlich, die Zinsen für täglich fälliges Geld nur wenig.
Wenn die Zinsen fallen, kehrt sich das um: Der Tagesgeldzins sinkt mit, Festgeld und Anleihe behalten ihren Zins bis zum Ende – und der Kurs der Anleihe steigt.
Was passiert, wenn die EZB den Zins ändert
| Form | Zins steigt | Zins fällt |
|---|---|---|
| Tagesgeld | steigt mit, oft langsam | sinkt mit |
| Festgeld | bleibt bis zum Ende; neues Festgeld bringt mehr | bleibt bis zum Ende |
| Anleihe | Kupon bleibt, Kurs fällt | Kupon bleibt, Kurs steigt |
| Geldmarkt-ETF | Ertrag steigt bald mit | Ertrag sinkt bald mit |
Kurz gesagt: Wer einen Zins festhalten will, nimmt Festgeld oder Anleihe. Wer flexibel bleiben will, nimmt hin, dass der Zins sich ändert.
Geldmarkt-ETF: Tageszins an der Börse
Ein Geldmarkt-ETF legt in sehr kurz laufende Papiere an oder bildet einen Geldmarktzins nach, etwa den €STR – den Zins, zu dem sich Banken im Euroraum über Nacht Geld leihen. Bei Fonds, die die Erträge behalten, steigt der Kurs ungefähr im Takt dieses Zinses, abzüglich der Kosten. Du kaufst und verkaufst ihn an der Börse wie jeden ETF.
Eine Einlage ist er nicht: Er fällt nicht unter die Einlagensicherung, das Verlustrisiko trägt der Anleger. Das Fondsvermögen ist aber vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Nicht jeder ETF mit Geldmarktzins ist ein Geldmarktfonds im Sinne der EU-Regeln – viele bilden den Zins per Tauschgeschäft (Swap) nach. Was zutrifft, steht im Basisinformationsblatt.
So funktioniert ein Geldmarktfonds
- Kurze PapiereEr hält nur Geldmarktpapiere mit höchstens 397 Tagen Laufzeit; im Durchschnitt muss der Zins nach wenigen Monaten neu festgelegt werden.
- Ertrag im KursDie Zinsen fließen in den Fonds, der Kurs steigt Tag für Tag ein wenig.
- Verkauf an der BörseAn jedem Börsentag, mit Ordergebühr und Geld-Brief-Spanne; das Geld ist nach zwei Geschäftstagen da.
Kosten: laufende Fondskosten (TER) plus Ordergebühr. Keine Einlagensicherung.
Kurz gesagt: Der Geldmarkt-ETF folgt dem Tageszins wie Tagesgeld – nur ohne Einlagensicherung und mit Kosten.
Steuern und Kosten: gleicher Satz, anderer Zeitpunkt
Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Anleihen versteuerst du gleich: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 % auf alles über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr (Paare 2.000 €). Kursgewinne aus Anleihen zählen genauso. Bei mehrjährigem Festgeld entscheidet der Vertrag: Werden die Zinsen erst am Ende fällig, versteuerst du sie alle in diesem Jahr – das kann über den Pauschbetrag gehen.
Beim Geldmarkt-ETF wird jedes Jahr ein Teil des Ertrags vorab versteuert, die Vorabpauschale. Für 2026 sind das bis zu 2,24 % des Kurses vom Jahresanfang – bei einem Geldmarkt-ETF meist fast der ganze Jahresertrag. Eine Teilfreistellung wie bei Aktienfonds gibt es nicht.
Kosten und Steuer im Überblick
| Form | Kosten | Steuer fällig |
|---|---|---|
| Tagesgeld | keine | wenn die Zinsen gutgeschrieben werden |
| Festgeld | keine; vorzeitig: Zinsverlust | wenn die Zinsen laut Vertrag fällig werden |
| Anleihe | Ordergebühr, Spanne, Depot | bei jeder Zinszahlung und beim Verkauf oder der Rückzahlung |
| Geldmarkt-ETF | Ordergebühr, Spanne, TER | jährlich die Vorabpauschale, der Rest beim Verkauf |
Vorabpauschale 2026: Kurs am Jahresanfang × 70 % des Basiszinses von 3,20 % = 2,24 %, höchstens der tatsächliche Wertzuwachs; abgezogen Anfang 2027. Ohne Kirchensteuer.
Kurz gesagt: Der Steuersatz ist bei allen vier gleich – verschieden ist nur, wann die Steuer fällig wird.
Welche Form wozu passt
Welche Form passt, entscheidet vor allem, wann du das Geld brauchst und ob dieser Termin feststeht. Dazu kommt der Betrag: Über 100.000 € je Bank endet der gesetzliche Schutz von Guthaben.
Die Tabelle zeigt Merkmale, die zu einem Zweck passen – keine Empfehlung. Was zu dir passt, hängt auch davon ab, was du schon besitzt.
Zweck und passende Merkmale
| Zweck | Passt oft |
|---|---|
| Notgroschen, jederzeit greifbar | Tagesgeld |
| Fester Betrag zu einem festen Termin | Festgeld oder eine Anleihe, die kurz vorher fällig wird |
| Einen Zins für Jahre festhalten | Festgeld oder Anleihe mit langer Laufzeit |
| Über 100.000 € anlegen | Guthaben auf mehrere Banken verteilen oder Anleihen hoher Bonität – dort gibt es keine Grenze, aber auch keine Sicherung |
| Flexibel bleiben, Geldmarktzins mitnehmen | Tagesgeld oder Geldmarkt-ETF |
Kurz gesagt: Erst den Termin festlegen, dann die Form wählen.
Allgemeine Information zum Stand Oktober 2026 – keine Anlage- oder Steuerberatung. Die Darstellung ist vereinfacht und gilt für Privatanleger in Deutschland; Angebote einzelner Banken vergleichen wir bewusst nicht.
Datenquellen und Methodik
Stand und Geltung. Rechtslage in Deutschland am 04.10.2026, vereinfacht für Privatanleger. Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung.
Einlagensicherung (Karten 1, 2, 7). 100.000 € je Einleger und Bank, alle Konten zusammen: § 8 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Einlagensicherungsgesetz; Gemeinschaftskonten § 7 Abs. 4; bis 500.000 € für sechs Monate bei bestimmten einmaligen Beträgen, auf Nachweis: § 8 Abs. 2–5; Auszahlung ohne Antrag spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung durch die BaFin: § 14 Abs. 3. Wertpapiere sind keine Einlagen: § 2 Abs. 3; Schuldverschreibungen der eigenen Bank: § 6 Nr. 11. Banken aus anderen EU- und EWR-Staaten: Sicherung des Herkunftsstaats (Art. 14 Richtlinie 2014/49/EU, § 57 EinSiG). Die EU hat 2026 beschlossen, den Schutz einmalig hoher Beträge zu erweitern (Richtlinie (EU) 2026/804, Umsetzung bis 11.05.2028); in Deutschland gilt bis dahin die Regel oben. Freiwilliger Einlagensicherungsfonds der privaten Banken: Statut (Fassung Oktober 2023), § 6 – für natürliche Personen höchstens 8,75 % der Eigenmittel der Bank und höchstens 3 Mio. € seit 2025, 1 Mio. € ab 2030; kein Rechtsanspruch (so auch die BaFin). Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken: BaFin, Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
Wertpapiere im Depot (Karte 2). Miteigentum am Sammelbestand: § 6 Depotgesetz; Aussonderung in der Insolvenz der Depotbank: § 47 Insolvenzordnung – laut BaFin, sofern die Papiere nicht als Kreditsicherheit dienen. Anlegerentschädigung 90 %, höchstens 20.000 €, auch für nicht herausgegebene Wertpapiere: § 4 Abs. 2 und § 1 Abs. 3 Anlegerentschädigungsgesetz; Marktverluste und Ausfälle von Emittenten sind nicht gedeckt (BaFin). Für Anleihen gibt es keine Einlagensicherung: BaFin, Anleihen.
Tagesgeld, Festgeld, Anleihe (Karten 1, 3, 4). BaFin, Tagesgeld (variabler Zins, Bank kann ihn jederzeit anpassen; Überweisung in der Regel ein Werktag) und Festgeld (Laufzeit ein Monat bis mehrere Jahre, vorzeitige Verfügung in der Regel nicht möglich, sonst Zinsverlust oder Vorfälligkeitsentschädigung, automatische Verlängerung möglich); BaFin „Anleihen“ (Verkauf vor Fälligkeit zum aktuellen Kurs). Abwicklung von Börsengeschäften spätestens am zweiten Geschäftstag: Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (ab 11.10.2027 am ersten). Zinsen der Banken: EZB, Transmission der Geldpolitik (Leitzins wirkt direkt auf Geldmarktsätze, indirekt auf die von den Banken festgelegten Einlagenzinsen); Deutsche Bundesbank, „Straffe Geldpolitik beeinflusst Bankzinsen“ vom 26.06.2023.
Geldmarkt-ETF (Karte 5). Geldmarktfonds: Verordnung (EU) 2017/1131, Art. 1 (kurzfristige Vermögenswerte), Art. 10 (Geldmarktinstrumente höchstens 397 Tage), Art. 24–25 (durchschnittliche Zinsbindung höchstens 60 Tage bzw. sechs Monate), Art. 36 Abs. 3 (Hinweis, dass ein Geldmarktfonds keine Einlage ist und der Anleger das Verlustrisiko trägt), Art. 6 (die Bezeichnung nur mit Zulassung). €STR: Europäische Zentralbank, Euro Short-Term Rate (Übernacht-Zins unbesicherter Kredite unter Banken im Euroraum). Fondsvermögen getrennt: § 92, § 93 und § 99 Kapitalanlagegesetzbuch, für Fonds aus anderen EU-Staaten Art. 22 Abs. 8 der OGAW-Richtlinie. Dass ein €STR-ETF mit Swap nicht automatisch ein Geldmarktfonds im Sinne der Verordnung ist, folgt aus Art. 6; maßgeblich sind die Unterlagen des einzelnen Fonds.
Steuern (Karte 6). Kapitalerträge: § 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 EStG; 25 %: § 32d EStG; Solidaritätszuschlag 5,5 %: § 4 SolZG; Sparerpauschbetrag 1.000 € / 2.000 €: § 20 Abs. 9 EStG. Zinsen werden im Jahr ihrer Fälligkeit versteuert: § 11 EStG und BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025, Rn. 242. Investmentfonds: §§ 16, 18 und 20 Investmentsteuergesetz (Vorabpauschale; Teilfreistellung nur für Aktien-, Misch- und Immobilienfonds). Basiszins 2026: 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026); Basisertrag 70 % davon = 2,24 % – eigene Rechnung; die Vorabpauschale 2026 gilt am 04.01.2027 als zugeflossen.