Mein Bondarium

Wenn der Schuldner nicht zahlt: was bei einem Zahlungsausfall passiert

Zahlt der Schuldner Zinsen oder Rückzahlung nicht, fällt der Kurs der Anleihe, und die Gläubiger bekommen meist nur einen Teil zurück – bei unbesicherten Unternehmensanleihen im langjährigen Schnitt weniger als die Hälfte. Sechs Karten: vom Ausfall über Insolvenz und Umschuldung bis zur Steuer. Lesezeit: etwa 7 Minuten · Stand: 04.10.2026

Was ein Zahlungsausfall ist

Ein Zahlungsausfall liegt vor, wenn der Schuldner Zinsen oder Rückzahlung nicht rechtzeitig zahlt. Die Ratingagenturen warten dabei eine vereinbarte Nachfrist ab, höchstens 30 Tage. Als Ausfall zählen auch Insolvenz und ein Umtausch unter Druck in schlechtere Bedingungen – 2024 war das bei 59 % aller Ausfälle von Unternehmen der Fall.

Was du dann tun darfst, steht in den Anleihebedingungen. Häufig dürfen Gläubiger kündigen, wenn der Emittent nicht binnen 30 Tagen nach dem Termin zahlt oder insolvent ist. Bei Anleihen nach deutschem Recht können die Gläubiger mit Mehrheit über neue Bedingungen abstimmen, wenn die Bedingungen das vorsehen – und das bindet alle, auch die, die schon gekündigt haben.

Wie die Agenturen den Ausfall fassen

EreignisZählt als Ausfall
Zahlung bleibt ausja, nach Ablauf der Nachfrist
Insolvenz des Schuldnersja
Umtausch unter Druck in schlechtere Bedingungenja
Nur eine Vertragsauflage verletztnein

S&P kennzeichnet einen Ausfall mit D, einen Ausfall bei einzelnen Verpflichtungen mit SD; mehr zur Skala unter Bonität und Ratings.

Kurz gesagt: Ausfall heißt: Eine Zahlung bleibt nach der Nachfrist aus – oder die Gläubiger müssen unter Druck schlechtere Bedingungen hinnehmen.

Insolvenz: wer zuerst bezahlt wird

Geht ein Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz, verwertet ein Insolvenzverwalter das Vermögen oder setzt einen Insolvenzplan um. Die Gläubiger melden ihre Forderungen an; ausgezahlt wird erst nach dem Prüfungstermin. Bei Anleihen nach dem Schuldverschreibungsgesetz macht ein gemeinsamer Vertreter die Rechte aller Anleihegläubiger geltend – einzeln anmelden musst du dann nichts.

Gewöhnliche Anleihegläubiger stehen in der Mitte: nach den gesicherten Gläubigern und den Kosten des Verfahrens, vor den nachrangigen. Am Ende kommt oft wenig an, und es dauert: Über alle 2024 beendeten Unternehmensinsolvenzen erhielten die Gläubiger rund 10 % ihrer Forderungen, nach im Mittel 4,7 Jahren.

Die Reihenfolge in der Insolvenz

  1. Eigentum andererWas nicht dem Unternehmen gehört, geht heraus – etwa Wertpapiere im Depot einer insolventen Bank.
  2. Gesicherte GläubigerWerden vorab aus ihren Sicherheiten bedient, etwa aus einer Grundschuld.
  3. Kosten des VerfahrensGericht, Verwalter und Verbindlichkeiten aus dem Verfahren.
  4. Gewöhnliche GläubigerHier stehen unbesicherte Anleihen – gleichrangig mit Lieferanten und anderen Gläubigern.
  5. Nachrangige GläubigerZuletzt, darunter Nachranganleihen.

Quote 2024: 1,25 Mrd. € zur Verteilung auf 12,10 Mrd. € Forderungen (Statistisches Bundesamt, alle Gläubiger, nicht nur Anleihen).

Kurz gesagt: Unbesicherte Anleihen stehen in der Mitte: nach den Sicherheiten, vor dem Nachrang.

Wie viel zurückkommt

Wie viel Gläubiger nach einem Ausfall zurückbekommen, hängt vor allem vom Rang ab. In der langen Statistik von Moody's lag der Kurs unbesicherter vorrangiger Anleihen 30 Tage nach dem Ausfall im Schnitt bei 38 % des Nennwerts, bei besicherten bei 54 %, bei nachrangigen zwischen 25 und 33 %.

Wie oft es überhaupt zum Ausfall kommt, zeigt die Bonität: Von Unternehmen mit BBB fielen nach der S&P-Statistik binnen zehn Jahren knapp 3 % aus, mit BB rund 10 %, mit B 22 % (1981–2024). Das ist Vergangenheit, keine Vorhersage – aber es zeigt, warum ein höherer Zins für mehr Risiko steht. Die Werte für ein einzelnes Jahr stehen unter Bonität und Ratings.

Kurs 30 Tage nach dem Ausfall, in % des Nennwerts

Unternehmensanleihen weltweit, Durchschnitt je Emittent 1982–2006 (Moody's, 2007). Neuere Auswertungen rechnen anders – etwa mit dem endgültigen Erlös statt dem Kurs – und kommen auf andere Werte; die Abstufung nach Rang bleibt.

Kurz gesagt: Je höher der Rang, desto mehr kommt zurück. Bei unbesicherten Anleihen war es im Schnitt weniger als die Hälfte.

Bankanleihen: Bail-in statt Insolvenz

Gerät eine Bank in Schieflage, wird sie oft nicht insolvent, sondern abgewickelt. Die Abwicklungsbehörde kann dann Anleihen der Bank herabschreiben oder in Aktien umwandeln – das heißt Bail-in. Die Reihenfolge ist gesetzlich festgelegt: erst das Eigenkapital, dann zusätzliches Kernkapital (AT1) und Ergänzungskapital (Tier 2), danach die übrigen Anleihen nach ihrem Rang.

Gedeckte Einlagen und Pfandbriefe sind ausgenommen, soweit die Deckung reicht. Für Anleihen einer Bank gilt keine Einlagensicherung. Schlechter als in einer Insolvenz darf dabei niemand gestellt werden; wer es doch wird, hat einen Anspruch auf Ausgleich.

Wer bei einer Bank zuerst Verluste trägt

  1. AktienHartes Kernkapital
  2. AT1-AnleihenZusätzliches Kernkapital, oft CoCos
  3. Tier-2-AnleihenErgänzungskapital, nachrangig
  4. Nicht bevorrechtigte Senior-Anleihen„Senior non-preferred“, ausdrücklich so bezeichnet
  5. Übrige Senior-AnleihenBevorrechtigt, zusammen mit anderen unbesicherten Forderungen

Einlagen von Privatpersonen und kleinen Unternehmen stehen davor, gedeckte Einlagen bis 100.000 € sind ganz ausgenommen. Ab 12.05.2028 sollen nach EU-Recht alle Einlagen vor gewöhnlichen Bankanleihen stehen.

Kurz gesagt: Bei Banken trifft es Anleihen der Reihe nach: erst AT1 und Tier 2, dann nicht bevorrechtigte, dann übrige Senior-Anleihen.

Staaten: Umschuldung statt Insolvenz

Für Staaten gibt es kein Insolvenzverfahren. Kann ein Staat nicht zahlen, verhandelt er mit den Gläubigern über eine Umschuldung: weniger Kapital, niedrigere Zinsen, spätere Rückzahlung. Seit 2013 enthalten alle neuen Staatsanleihen des Euroraums mit mehr als einem Jahr Laufzeit Umschuldungsklauseln: Stimmt eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger zu, gilt die Umschuldung für alle.

Das größte Beispiel ist Griechenland 2012. Die privaten Gläubiger verzichteten auf 53,5 % des Nennwerts; über nachträglich eingeführte Mehrheitsklauseln wurden rund 97 % der Anleihen umgetauscht. Rechnet man die neuen, länger laufenden Anleihen auf ihren damaligen Wert um, lag der Verlust nach wissenschaftlichen Schätzungen bei 58 bis 65 %.

Drei Umschuldungen

StaatWas geschah
Griechenland 2012Schuldenschnitt 53,5 % des Nennwerts, rund 97 % der Anleihen umgetauscht – auch per Mehrheitsklausel
Argentinien 2001–2010Ausfall 2001; Umtausch 2005 für 76 % der Schulden, nach 2010 zusammen 91 % – Gläubiger über 18,6 Mrd. USD tauschten 2005 nicht
Argentinien 202093,6 % nahmen das Angebot an, per Mehrheitsklausel 99 % umgeschuldet

Für Anleihen von Euro-Staaten nach deutschem Recht gelten die Mehrheiten des Bundesschuldenwesengesetzes: 75 % der vertretenen Stimmen in einer Versammlung, zwei Drittel des ausstehenden Nennwerts bei schriftlicher Abstimmung.

Kurz gesagt: Ein Staat geht nicht pleite wie ein Unternehmen – er schuldet um, und eine Mehrheit der Gläubiger entscheidet für alle.

Was in deinem Depot passiert

Zuerst fällt der Kurs, oft lange vor dem Ausfall. Bleiben die Zinsen aus, wird die Anleihe häufig „flat“ gehandelt, also ohne Stückzinsen; die Börse kann den Handel auch aussetzen. Zu Gläubigerversammlungen wirst du eingeladen und kannst mit abstimmen; im Insolvenzverfahren meldet der gemeinsame Vertreter die Forderung für alle an.

Steuerlich ist der Verlust ein Veräußerungsverlust: Er wird mit anderen Kapitalerträgen verrechnet, auch mit Zinsen, und lässt sich in spätere Jahre vortragen. Wird die Anleihe wertlos ausgebucht, erkennt das Finanzamt den Verlust an; die frühere Grenze von 20.000 € im Jahr für solche Verluste gilt nicht mehr.

Warnzeichen vor einem Ausfall

ZeichenWas es bedeutet
Rendite weit über vergleichbaren AnleihenDer Markt verlangt viel Lohn für das Risiko – höhere Rendite heißt höheres Risiko
Rating im spekulativen Bereich92 % der Unternehmen, die 2024 ausfielen, standen zu Jahresbeginn bei CCC+ oder schlechter
Abstimmung über niedrigere Zinsen oder spätere Rückzahlungein Werkzeug der Sanierung – der Schuldner braucht Luft

Kein Zeichen ist eine Vorhersage. Wer über viele Schuldner streut, verliert bei einem Ausfall nur einen Teil.

Kurz gesagt: Ein Ausfall kündigt sich meist an: hohe Rendite, schwaches Rating. Streuen begrenzt den Schaden.

Allgemeine Information zum Stand Oktober 2026 – keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Rechtslage Deutschland; Anleihen nach ausländischem Recht folgen ihren eigenen Regeln.

Datenquellen und Methodik

Stand und Geltung. Rechtslage in Deutschland am 04.10.2026, vereinfacht für Privatanleger. Statistiken sind Durchschnitte der Vergangenheit, keine Vorhersage.

Zahlungsausfall (Karte 1). S&P Global Ratings, „2024 Annual Global Corporate Default And Rating Transition Study“ vom 27.03.2025: Ausfalldefinition mit Nachfrist (höchstens 30 Kalendertage) und Umtausch unter Druck („distressed exchange“), 59,3 % der Ausfälle 2024. Moody's, „Corporate Default and Recovery Rates, 1920–2006“ (Februar 2007): drei Ausfallereignisse, reine Vertragsverletzungen zählen nicht. Kündigung binnen 30 Tagen nach Fälligkeit in Anleihebedingungen und Bindung an Mehrheitsbeschlüsse auch nach Kündigung: Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2015, XI ZR 488/14. Mehrheitsbeschlüsse nur, wenn die Bedingungen sie vorsehen: § 5 Schuldverschreibungsgesetz.

Insolvenz (Karte 2). Insolvenzordnung: §§ 1, 27, 29, 174, 187 (Ablauf, Anmeldung, Verteilung nach dem Prüfungstermin), § 47 (Aussonderung), §§ 49–51 (gesicherte Gläubiger), § 53 (Kosten und Masseverbindlichkeiten vorweg), § 38 (Insolvenzgläubiger), § 39 (Nachrang). Gemeinsamer Vertreter im Insolvenzverfahren: § 19 Schuldverschreibungsgesetz; §§ 7 und 8. Quote: Statistisches Bundesamt, „Beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung“, Berichtsjahr 2024 (erschienen 26.08.2026), Tabelle 52431-b05: 11.199 Unternehmensverfahren, 12,10 Mrd. € quotenberechtigte Forderungen, 1,25 Mrd. € verteilt, Dauer im Median 4,7 Jahre; Quote rund 10,3 % eigene Rechnung.

Erlös und Ausfallraten (Karte 3). Erlösquoten nach Rang: Moody's (2007), Exhibit 6 – Kurs 30 Tage nach dem Ausfall, Durchschnitt je Emittent 1982–2006: besichert 54,4 %, unbesichert vorrangig 38,4 %, „senior subordinated“ 32,9 %, „subordinated“ 31,6 %, „junior subordinated“ 24,5 %. Neuere Studien (etwa 1987–2022, 47,1 % für unbesicherte vorrangige Anleihen, wiedergegeben von Barings 2023) messen anders und sind nicht direkt vergleichbar. Kumulierte Ausfallraten über zehn Jahre, Unternehmen weltweit 1981–2024: S&P-Studie (wie oben), Table 24 – BBB 2,86 %, BB 10,44 %, B 22,02 %.

Bankanleihen (Karte 4). Bail-in und Umwandlung: Sanierungs- und Abwicklungsgesetz §§ 89–91 (Ausnahmen u. a. gedeckte Einlagen und gedeckte Schuldverschreibungen, soweit gedeckt), § 97 (Reihenfolge), §§ 68, 146, 147 (nicht schlechter als in der Insolvenz, Ausgleichsanspruch). Rang in der Insolvenz einer Bank: § 46f Kreditwesengesetz (Vorrang gedeckter Einlagen und der Einlagen von Privatpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen; nicht bevorrechtigte Schuldtitel nach den übrigen unbesicherten Forderungen). Keine Einlagensicherung für Schuldverschreibungen einer Bank: § 6 Nr. 11 Einlagensicherungsgesetz. Neue Rangfolge ab 12.05.2028: Richtlinie (EU) 2026/806 (neuer Art. 108 Abs. 1 der Richtlinie 2014/59/EU); eine deutsche Umsetzung lag am 04.10.2026 noch nicht vor.

Staaten (Karte 5). Umschuldungsklauseln in allen neuen Euro-Staatsanleihen über ein Jahr seit 01.01.2013: Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag; einstufige Klauseln sind erst nach Inkrafttreten der ESM-Reform vorgesehen, die noch nicht von allen Mitgliedern ratifiziert ist. Mehrheiten bei deutschem Recht: §§ 4a, 4b Bundesschuldenwesengesetz, für Anleihen anderer Euro-Staaten über § 1 Abs. 2 SchVG. Griechenland: Erklärung der Eurogruppe vom 21.02.2012 (nominaler Schnitt 53,5 %), ESM, „What was the private sector debt restructuring in March 2012?“ (rund 97 %), Barwertverlust 58–65 % nach Zettelmeyer, Trebesch und Gulati (Economic Policy, 2013). Argentinien: Congressional Research Service R41029 (2005: 62,3 von 81,8 Mrd. USD umgetauscht, 18,6 Mrd. USD nicht; zusammen 91,3 % nach 2010); Mitteilung der Republik Argentinien vom 31.08.2020 (93,55 % Annahme, 99,01 % umgeschuldet).

Depot und Steuer (Karte 6). Handel „flat“ ohne Stückzinsen und Aussetzungen: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, § 12 Abs. 2 und § 19 Abs. 3; § 25 Börsengesetz. Verluste: Einlösung und Rückzahlung gelten als Veräußerung, § 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 EStG; Verrechnung im allgemeinen Verlusttopf und Ausbuchung wertloser Wertpapiere als anerkannter Verlust: BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025, Rn. 59, 63 und 118; die Grenze von 20.000 € ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden: § 52 Abs. 28 Satz 25 und 26 EStG. Warnzeichen: BaFin, „Anleihen (Schuldverschreibung)“ („höhere Rendite bedeutet immer eine geringere Sicherheit“); S&P-Studie 2024 (91,7 % der Ausfälle mit Rating zu Jahresbeginn bei CCC+ oder schlechter).