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Warum kann ich diese Anleihe nicht kaufen?

Meist steckt einer von vier Gründen dahinter: Die Anleihe gibt es erst ab 100.000 €, es fehlt ein Basisinformationsblatt, der Emittent hat sie nur für professionelle Anleger bestimmt – oder dein Broker handelt sie nicht. Sechs Karten: woran du den Grund erkennst und was du tun kannst. Lesezeit: etwa 6 Minuten · Stand: 04.10.2026

Stückelung: erst ab 100.000 €

Viele Unternehmensanleihen gibt es nur in Stücken zu 100.000 €, in Dollar oft zu 200.000. Darunter kannst du sie nicht kaufen: Die Stückelung ist die kleinste handelbare Einheit, darüber geht es nur in den Schritten, die die Anleihebedingungen vorsehen.

Der Grund liegt im Prospektrecht. Bietet ein Emittent Anleihen mit mindestens 100.000 € Stückelung an, braucht er keinen Prospekt – oder nur einen erleichterten, ohne Zusammenfassung und gern auf Englisch. Das spart Kosten und richtet sich an Großanleger. Laut Börse Stuttgart waren Anfang 2024 rund 86 % der dort notierten Unternehmensanleihen für Privatanleger nicht zu haben – vor allem wegen solcher Stückelungen und fehlender Basisinformationsblätter.

Was du bei welcher Stückelung kaufen kannst

StückelungMögliche Nennwerte
0,01 €Bundeswertpapierejeder Betrag ab einem Cent
1.000 €1.000, 2.000, 3.000 € …
100.000 €, darüber 1.000-€-Schritte100.000, 101.000 € …
100.000 €100.000, 200.000 € …

Bondarium zeigt die Stückelung im Steckbrief und als Filter in der Suche. Sie stammt aus dem ESMA-Register; bei manchen Anleihen steht dort nur die Schrittweite – maßgeblich sind die Anleihebedingungen.

Anleihen mit Stückelung bis 1.000 suchen →

Kurz gesagt: Erst die Stückelung prüfen: Steht dort 100.000, kommst du als Privatanleger meist nicht heran.

Basisinformationsblatt: ohne Blatt kein Verkauf

Für „verpackte“ Anlageprodukte (PRIIPs) muss der Hersteller ein Basisinformationsblatt veröffentlichen, bevor er sie Privatanlegern anbietet. Dein Broker muss es dir vor dem Kauf geben – auch wenn du ohne Beratung selbst bestellst. Ein Verkauf ohne dieses Blatt ist ein Verstoß gegen die EU-Verordnung; deshalb sperren Broker solche Anleihen.

Eine einfache Anleihe mit festem Kupon braucht kein Blatt, Staatsanleihen ausdrücklich nicht. Anders bei Wandelanleihen, bei manchen variabel verzinsten Anleihen und – nach Ansicht der europäischen Aufsicht – meist bei Anleihen mit Make-whole-Kündigung: Der Emittent darf dann vorzeitig zurückzahlen und zahlt dafür den abgezinsten Wert der restlichen Zinsen. Die EU will solche Anleihen von der Pflicht befreien; in Kraft ist das noch nicht.

Braucht die Anleihe ein Basisinformationsblatt?

MerkmalEinordnung
Fester Kupon, auch Nullkuponnein
Staatsanleihenein – ausdrücklich ausgenommen
Nachrangig oder ohne Fälligkeitdadurch allein nein
Variabler Zinsdirekt an einem Referenzzins: nein; mit Ober- oder Untergrenze: kann ja
Make-whole-Kündigung des Emittentenmeist ja – außer die Abzinsung ist vorab bekannt
Wandelanleiheja

Einordnung nach der Erklärung der europäischen Aufsichtsbehörden vom 24.10.2019; maßgeblich ist die einzelne Anleihe.

Kurz gesagt: Kein Basisinformationsblatt, kein Kauf für Privatanleger – auch ohne Beratung nicht.

Zielmarkt: nur für professionelle Anleger

Vorn in den Bedingungen vieler Anleihen stehen zwei Hinweise auf Englisch. Der eine untersagt den Verkauf an Privatanleger im Europäischen Wirtschaftsraum, der andere nennt als Zielmarkt nur professionelle Kunden. Der Emittent hat die Anleihe damit nicht für dich gemacht und meist auch kein Basisinformationsblatt erstellt.

Jeder Hersteller eines Wertpapiers legt fest, für wen es gedacht ist, und jeder Vertreiber muss das beachten. Ein Broker ohne Beratung kann kaum prüfen, ob du in diesen Zielmarkt passt – nach den Leitlinien der europäischen Aufsicht darf er ein solches Produkt dann ganz aus seinem Angebot lassen. Viele tun genau das.

So steht es in den Anleihebedingungen

HinweisBedeutung
„Prohibition of sales to EEA retail investors“nicht an Privatanleger im Europäischen Wirtschaftsraum; kein Basisinformationsblatt
„Professional investors and eligible counterparties only target market“Zielmarkt: nur professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien wie Banken und Versicherer

Die Hinweise stehen meist auf der ersten Seite der endgültigen Bedingungen (Final Terms) der Anleihe.

Kurz gesagt: Steht „retail investors“ im Verbot, ist die Anleihe nicht für Privatanleger gedacht – viele Broker sperren sie deshalb.

Komplexe Anleihen: erst Fragen, dann Order

Ohne Beratung darf dein Broker nur einfache Anleihen ganz ohne Prüfung ausführen. Bei komplexen fragt er vorher deine Kenntnisse und Erfahrungen ab – etwa bei Nachranganleihen, Anleihen ohne Fälligkeit, kündbaren Anleihen und Wandelanleihen. Passt die Anleihe nicht zu deinen Angaben, muss er dich warnen; verbieten muss er den Kauf nicht.

Für nachrangige Bankanleihen gilt eine eigene Grenze: An Privatkunden dürfen sie nur mit einer Stückelung von mindestens 50.000 € verkauft werden. Das betrifft Ergänzungskapital (Tier 2), zusätzliches Kernkapital (AT1) und nach dem Wortlaut auch nicht bevorrechtigte Senior-Anleihen von Banken.

Einfach oder komplex – nach den Leitlinien der EU-Aufsicht

EinstufungBeispiele
Einfachohne Prüfung möglichfester oder variabler Zins, Rückzahlung zum Nennwert, an einem Handelsplatz zugelassen
Komplexeingebettetes DerivatWandel- und Umtauschanleihen, CoCos, kündbare Anleihen, Credit-linked Notes
Komplexschwer verständlicher AufbauNachranganleihen, Anleihen ohne Fälligkeit, Rückzahlung aus einem Bündel von Forderungen

Ob ein reines Make-whole-Kündigungsrecht als „kündbar“ zählt, lassen die Leitlinien offen. Mehr zu den Arten: Kündbare Anleihen.

Kurz gesagt: Komplex heißt nicht verboten – aber du beantwortest vorher Fragen, und der Broker warnt, wenn es nicht passt.

Broker und Handelsplatz: nicht überall zu haben

Auch eine Anleihe, die du kaufen dürftest, muss dein Broker erst anbieten. Nicht jeder hat jeden Handelsplatz, nicht jeder handelt Fremdwährungen. Manche Anleihen sind an keiner Börse notiert – sie zu kaufen oder zu verkaufen ist schwierig oder unmöglich.

Neue Anleihen platzieren die Banken meist bei institutionellen Anlegern; Privatanleger kaufen in der Regel erst danach an der Börse. Kurz vor der Fälligkeit endet der Handel, und nach einer Kündigung oder einem Rückkaufangebot wird er kurz ausgesetzt. Die Börse kann den Handel auch aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Handel gefährdet ist.

Wann der Handel stoppt – Frankfurter Wertpapierbörse

AnlassFolge
Fälligkeit oder KündigungHandel endet zwei Börsentage vor der Fälligkeit
Kündigung, Rückkauf- oder Umtauschangebot wird bekanntHandel ausgesetzt bis zum Ende des folgenden Börsentags
Ordnungsgemäßer Handel gefährdetAussetzung durch die Börse möglich
Broker im Vergleich: wer welche Handelsplätze hat →

Kurz gesagt: Kaufen kannst du nur, was dein Broker an seinen Handelsplätzen anbietet – und nur, solange gehandelt wird.

Was du tun kannst

Zuerst den Grund klären: Stückelung und Handelsplätze stehen im Steckbrief, die Hinweise zu Privatanlegern in den endgültigen Bedingungen der Anleihe. Liegt es an der Stückelung oder am Zielmarkt, hilft auch ein anderer Broker nicht – dann bleibt eine vergleichbare Anleihe mit kleiner Stückelung oder ein Anleihen-ETF.

Liegt es am Angebot deines Brokers, kann ein anderer weiterhelfen. Als professioneller Kunde einstufen lassen kannst du dich nur, wenn du zwei von drei Bedingungen erfüllst – und du verlierst dann den Schutz, den das Gesetz Privatkunden gibt.

Prüfliste

  • StückelungAb 100.000 €? Dann eine vergleichbare Anleihe mit kleiner Stückelung suchen.
  • Hinweis in den BedingungenSteht dort „Prohibition of sales to EEA retail investors“? Dann ist sie nicht für Privatanleger bestimmt.
  • Art der AnleiheNachrang, Wandel, ohne Fälligkeit? Dann fragt der Broker erst deine Erfahrung ab.
  • HandelsplätzeBietet dein Broker einen davon an? Sonst bei einem anderen Broker nachsehen.
  • AlternativeEin Anleihen-ETF streut über viele Anleihen und ist an jedem Börsentag handelbar.

Professioneller Kunde auf Antrag: zwei von drei – im Schnitt zehn größere Geschäfte pro Quartal im letzten Jahr, Bankguthaben und Wertpapiere über 500.000 €, mindestens ein Jahr Berufserfahrung am Kapitalmarkt.

Kurz gesagt: Stückelung und Zielmarkt ändert kein Broker – den Handelsplatz und das Angebot schon.

Allgemeine Information zum Stand Oktober 2026 – keine Anlage- oder Rechtsberatung. Wie ein Broker im Einzelfall entscheidet, legt er selbst fest.

Datenquellen und Methodik

Stand und Geltung. Rechtslage in der EU und in Deutschland am 04.10.2026, vereinfacht für Privatanleger. Wie Broker die Regeln umsetzen (Sperren, Angebot, Handelsplätze), legen sie selbst fest; dazu gibt es keine einheitliche Quelle.

Stückelung und Prospekt (Karte 1). Keine Prospektpflicht für Angebote ab 100.000 € Mindeststückelung oder ab 100.000 € je Anleger: Art. 1 Abs. 4 Buchst. c und d Verordnung (EU) 2017/1129 (durch den Listing Act, Verordnung (EU) 2024/2809, nicht geändert); erleichterter Prospekt ohne Zusammenfassung und in international gebräuchlicher Sprache: Art. 7, 13 und 27, Erwägungsgrund 21 („Großkundenmarkt“). Wegfall von Finanzberichten für solche Emittenten: § 118 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Stückelungen und Schritte laut endgültigen Bedingungen von 2025 (z. B. RTE, Worldline: 100.000 €; LSEG, Hera: ab 100.000 € in Schritten von 1.000 €). 86 % nicht für Privatanleger erhältlich: Angabe der Börse Stuttgart für Januar 2024, wiedergegeben von der WirtschaftsWoche am 27.02.2024. Die Stückelung bei Bondarium stammt aus dem ESMA-Register FIRDS.

Basisinformationsblatt (Karte 2). Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIPs): Begriff Art. 4 Nr. 1; Pflicht des Herstellers Art. 5 Abs. 1; Pflicht des Verkäufers Art. 13 Abs. 1; Sanktionen Art. 24; direkt gehaltene Staatsanleihen keine PRIIP: Erwägungsgrund 7 und Art. 2 Abs. 2 Buchst. d. Kein Unterschied zwischen Kauf mit oder ohne Beratung, Vertrieb ohne Blatt ist ein Verstoß: Leitlinien der Kommission 2017/C 218/02, Ziffern 16 und 18. Einordnung von Anleihen: Aufsichtserklärung der europäischen Aufsichtsbehörden JC 2019 64 vom 24.10.2019. Geplante Ausnahme für Make-whole-Klauseln: Kommissionsvorschlag COM(2023) 278 (Kleinanlegerstrategie); laut Legislativ-Observatorium des Europäischen Parlaments (Verfahren 2023/0166(COD)) Plenum für den 11.11.2026 vorgesehen, noch nicht im Amtsblatt. Make-whole-Klausel: Barwert der ausstehenden Zinsen plus Kapital, Art. 4 Abs. 1 Nr. 44a MiFID II.

Zielmarkt (Karte 3). Produktüberwachung: Art. 16 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 2 Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II); in Deutschland § 63 Abs. 4 und 5 und § 80 Abs. 9 bis 13 WpHG. Reines Ausführungsgeschäft, Produkt nicht ins Angebot aufnehmen: ESMA-Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen vom 03.08.2023 (ESMA35-43-3448), Ziffern 54 und 55. Anleihen mit Make-whole-Klausel ohne weitere eingebettete Derivate sind seit 2021 von der Produktüberwachung ausgenommen (Richtlinie (EU) 2021/338, § 63 Abs. 5a WpHG); die Hinweise in den Bedingungen stehen wegen der PRIIPs-Verordnung trotzdem oft da.

Komplexe Anleihen (Karte 4). Angemessenheitsprüfung mit Warnhinweis: § 63 Abs. 10 WpHG; reines Ausführungsgeschäft nur bei nicht komplexen Schuldverschreibungen: § 63 Abs. 11 WpHG, Art. 25 Abs. 4 MiFID II; Beispiele komplexer Schuldtitel: ESMA-Leitlinien ESMA/2015/1787, Abschnitt VI. Mindeststückelung 50.000 € für nachrangige berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und relevante Kapitalinstrumente beim Verkauf an Privatkunden seit 28.12.2020: § 65b WpHG (Wahlrecht aus Art. 44a Abs. 5 Richtlinie 2014/59/EU); ob das auch den Kauf über die Börse erfasst, ist nicht abschließend geklärt.

Handel (Karte 5). Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 01.12.2025), § 19 Abs. 2 und 3; Aussetzung durch die Börse: § 25 Börsengesetz; nicht börsennotierte Anleihen schwer verkäuflich: BaFin, „Anleihen (Schuldverschreibung)“; Platzierung neuer Anleihen vorwiegend bei institutionellen Anlegern: Deutsche Börse, Factsheet DirectPlace (02.06.2025).

Was du tun kannst (Karte 6). Einstufung als professioneller Kunde auf Antrag: § 67 Abs. 6 WpHG; professionelle Kunden sind keine Kleinanleger im Sinne der PRIIPs-Verordnung (Art. 4 Nr. 6).