Nach dem Kauf: was mit deiner Anleihe passiert
Nach dem Kauf musst du meist nichts tun: Die Zinsen kommen am Zinstermin aufs Konto, bei Fälligkeit zahlt der Schuldner den Nennwert zurück, die Steuer zieht die Bank ab. Handeln musst du nur, wenn du vorher verkaufen, das Depot wechseln oder über neue Bedingungen abstimmen willst. Sechs Karten. Lesezeit: etwa 7 Minuten · Stand: 11.10.2026
Zinstermin: Die Zinsen kommen von selbst
Am Zinstermin zahlt der Schuldner die Zinsen, deine Bank schreibt sie deinem Verrechnungskonto gut. Beantragen musst du nichts. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, zahlt er in der Regel am nächsten Geschäftstag – bei Bundeswertpapieren ohne zusätzliche Zinsen für den späteren Tag; was bei anderen Anleihen gilt, steht in ihren Bedingungen.
Die Bank behält die Steuer gleich ein: Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, mit Kirchensteuer etwas mehr. Hast du einen Freistellungsauftrag erteilt, bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr steuerfrei, bei Paaren mit gemeinsamer Veranlagung 2.000 €. Du kannst ihn auf mehrere Banken verteilen, zusammen bis zu diesem Betrag.
Zinsgutschrift – ein Beispiel
| Zinsen brutto10.000 € Nennwert, Kupon 2 % | 200,00 € |
|---|---|
| Abgeltungsteuer 25 % | −50,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % der Steuer | −2,75 € |
| Gutschrift | 147,25 € |
| mit Freistellungsauftragsolange der Sparerpauschbetrag nicht verbraucht ist | 200,00 € |
Ohne Kirchensteuer. Hast du beim Kauf Stückzinsen gezahlt, verrechnet die Bank sie zuerst mit den Zinsen – die erste Gutschrift fällt dann höher aus. Mehr unter Steuern und Handelskosten.
Zinsen netto nach Steuer rechnen →Kurz gesagt: Die Zinsen kommen von selbst – netto, solange kein Freistellungsauftrag greift.
Verkauf vor Fälligkeit: zum Kurs des Tages
Du musst eine Anleihe nicht bis zum Ende halten. Verkaufen geht wie Kaufen: eine Order im Depot, mit Limit und an einem Handelsplatz mit enger Geld-Brief-Spanne. Du bekommst den Kurs des Tages – er kann über oder unter deinem Kaufkurs liegen.
Der Käufer zahlt dir die Stückzinsen, also die Zinsen seit dem letzten Zinstermin – so verlierst du keinen Zinstag. Bei Geschäften an der Börse wird in der Regel zwei Geschäftstage nach dem Handel abgerechnet, ab 11.10.2027 nach einem. Ein Kursgewinn wird versteuert wie Zinsen. Ein Kursverlust kommt in den allgemeinen Verlusttopf deiner Bank – nicht in den für Aktien – und mindert die Steuer auf Zinsen und andere Kapitalerträge; was im Jahr übrig bleibt, wird ins nächste übertragen.
Verkaufsabrechnung – ein Beispiel
| Kurswert5.000 € Nennwert zu 98,40 % | 4.920,00 € |
|---|---|
| Stückzinsen vom KäuferKupon 3 %, 120 von 365 Tagen | +49,32 € |
| OrdergebührBeispiel – je nach Broker | −5,00 € |
| Gutschrift vor Steuer | 4.964,32 € |
Gekauft zu 99,00 % ergibt dieser Verkauf einen Kursverlust von 30 € (0,6 Prozentpunkte auf 5.000 €) – er mindert die Steuer auf andere Erträge. Die Stückzinsen sind steuerpflichtig wie Zinsen.
Stückzinsen rechnen →Kurz gesagt: Verkaufen geht an jedem Börsentag – zum Kurs des Tages, die Stückzinsen zahlt der Käufer.
Fälligkeit: Das Geld kommt ohne Auftrag zurück
Am Tag der Fälligkeit zahlt der Schuldner den Nennwert zurück, also 100 %, dazu die letzten Zinsen. Die Bank bucht die Anleihe aus dem Depot und schreibt das Geld deinem Konto gut – eine Order brauchst du nicht. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kommt das Geld in der Regel am nächsten Geschäftstag. An der Börse Frankfurt endet der Handel zwei Börsentage vor der Fälligkeit.
Hast du unter 100 % gekauft, ist der Unterschied ein Kursgewinn und wird jetzt versteuert. Über 100 % gekauft, ist er ein Verlust, der andere Erträge mindert. Kündigt der Schuldner vorzeitig, läuft es genauso – nur früher und zu dem Betrag, den die Bedingungen nennen. Das darf er nur, wenn die Bedingungen es vorsehen, oft mit kurzer Frist; Bundeswertpapiere kann der Bund nicht kündigen. Welche Anleihen kündbar sind, zeigt Kündbare Anleihen.
Vom Kauf bis zur Rückzahlung – ein Beispiel
- 1Kauf zu 97 % 10.000 € Nennwert kosten 9.700 €, dazu Stückzinsen und Gebühr.
- 2Jedes Jahr am Zinstermin Die Zinsen kommen aufs Konto, netto nach Steuer.Nichts zu tun.
- 3Fälligkeit 10.000 € kommen zurück, dazu die letzten Zinsen – oft als zwei Buchungen.Nichts zu tun – die Bank bucht aus und schreibt gut.
- 4Steuer am Ende Die 300 € Kursgewinn werden einmal versteuert, bei der Rückzahlung.
Danach liegt das Geld auf dem Verrechnungskonto. Wohin es dann soll, überlegst du schon vorher – siehe Karte 6.
Kurz gesagt: Bei Fälligkeit kommt das Geld von selbst – plane vorher, wohin es danach soll.
Post von der Bank: was du bekommst und was du tust
Zu jedem Kauf und Verkauf schickt die Bank spätestens am nächsten Geschäftstag eine Abrechnung, zu Zinsen und Rückzahlung eine Gutschrift. Dazu kommt mindestens einmal im Quartal eine Aufstellung deines Depots – außer du hast sie in dem Quartal im Online-Banking abgerufen – und die Jahressteuerbescheinigung, die dir die Bank auf Verlangen ausstellt. Meist reicht ablegen.
Lesen solltest du zwei Arten von Post. Erstens alles zu einer Kündigung: wann und zu welchem Betrag der Schuldner früher zurückzahlt. Zweitens die Abstimmung der Gläubiger: Bei Anleihen nach deutschem Recht können die Gläubiger mit Mehrheit neue Bedingungen beschließen, etwa einen niedrigeren Zins oder eine spätere Rückzahlung – wenn die Bedingungen das vorsehen; für solche wesentlichen Änderungen braucht es 75 % der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss gilt dann für alle, auch für den, der nicht abgestimmt hat. Für Bundeswertpapiere gelten eigene, ähnliche Regeln. Mehr dazu unter Wenn der Schuldner nicht zahlt.
Was kommt – und was du tust
| Post | Was du tust |
|---|---|
| Abrechnung, GutschriftKauf, Verkauf, Zinsen, Rückzahlung | Betrag prüfen, ablegen |
| Depotaufstellungmindestens einmal im Quartal oder online | Bestand prüfen |
| Jahressteuerbescheinigungstellt die Bank auf Verlangen aus | für die Steuererklärung aufheben |
| Kündigung durch den Schuldner | nichts – das Geld kommt; Wiederanlage planen |
| Abstimmung der Gläubiger | lesen, abstimmen oder bewusst nicht |
| Verlustbescheinigungnur auf Antrag, bis 15. Dezember | beantragen, wenn du Verluste mit Erträgen bei einer anderen Bank verrechnen willst |
Kurz gesagt: Ablegen reicht meist – lesen musst du Kündigungen und Abstimmungen.
Depotwechsel: Die Anleihen ziehen mit
Willst du zu einem günstigeren Broker, musst du nicht verkaufen. Du eröffnest das neue Depot und beauftragst den Übertrag; die alte Bank überträgt die Anleihen samt Kaufdaten, damit die neue Bank die Steuer später richtig berechnet. Für den Übertrag selbst darf die Bank kein Entgelt verlangen – so hat es der Bundesgerichtshof 2004 entschieden; Kosten Dritter, etwa einer ausländischen Lagerstelle, können anfallen. Der Übertrag soll höchstens drei Wochen dauern, so lange kannst du nicht verkaufen.
Und wenn die Bank pleitegeht? Wertpapiere im Depot bleiben dein Eigentum, sie gehören nicht zum Vermögen der Bank: Du kannst sie herausverlangen oder auf eine andere Bank übertragen lassen, sofern sie nicht als Sicherheit für einen Kredit dienen. Geld auf dem Konto – auch Zinsen und Verkaufserlöse – schützt dagegen die Einlagensicherung bis 100.000 €. Ob der Schuldner der Anleihe zahlt, ist eine andere Frage – das ist die Bonität.
Der Übertrag
Kein Verkauf, also keine Steuer und keine Spanne. Fehlen die Kaufdaten, versteuert die neue Bank beim späteren Verkauf pauschal 30 % des Erlöses als Gewinn – das lässt sich über die Steuererklärung korrigieren.
Kurz gesagt: Depotwechsel ohne Verkauf – Anleihen und Kaufdaten ziehen mit.
Im Blick behalten: Termine und Wiederanlage
Weil alles von selbst läuft, ist die größte Gefahr, etwas zu übersehen: die Fälligkeit, nach der das Geld ohne Zinsen auf dem Konto liegt, oder eine Kündigung vor der Zeit. In My Bondarium kannst du Anleihen auf die Merkliste setzen oder als Musterdepot anlegen; auf Wunsch kommt 20 Tage vor der Fälligkeit und am Tag selbst eine E-Mail.
Für die Zeit danach: Wer regelmäßig Geld zurückbekommt, kann es planbar wieder anlegen – etwa mit einer Anleihenleiter. Ist das allgemeine Zinsniveau bis dahin gesunken, bekommst du für das neue Geld weniger Zins: das Wiederanlagerisiko.
Nach dem Kauf – die Liste
- Freistellungsauftrag erteiltsonst zieht die Bank auch auf die ersten 1.000 € Steuer ab
- Fälligkeit notiertim Kalender oder in My Bondarium
- Abrechnungen abgelegtKauf, Zinsen, Verkauf, Rückzahlung
- Kündigungen und Abstimmungen gelesen
- Wiederanlage geplantbevor das Geld zurückkommt
- Jahressteuerbescheinigung aufgehoben
Kurz gesagt: Nichts tun ist meist richtig – nichts vergessen ist die Kunst.
Diese Seite beschreibt, was nach dem Kauf einer Anleihe in einem deutschen Depot üblicherweise passiert. Einzelheiten regeln die Anleihebedingungen und die Bedingungen deiner Bank. Keine Steuer- und keine Anlageberatung; die Zahlen sind Beispiele.
Datenquellen und Methodik
Stand und Geltung. Rechtslage in Deutschland am 11.10.2026, vereinfacht für Privatanleger mit Depot bei einer deutschen Bank. Einzelheiten regeln die Anleihebedingungen und die Bedingungen der Bank. Alle Beträge sind gerundete Beispiele.
Zinsen (Karte 1). Zahlung an den Zentralverwahrer und nächster Geschäftstag ohne zusätzliche Zinsen: Emissionsbedingungen für Bundesanleihen, -obligationen, -schatzanweisungen und Bubills (ab 2013), § 4 und § 9; Marktstandard „nächster Geschäftstag“: EZB/AMI-SeCo, Corporate Actions Rulebook, Standard 6. Gutschrift ohne Auftrag: Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte der Banken, Nr. 14. Steuer: § 32d, § 43a und § 44a EStG (Freistellungsauftrag), § 20 Abs. 9 EStG (Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 € seit 2023), § 4 SolZG (5,5 %). Gezahlte Stückzinsen im Verlusttopf: BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025, Rn. 51 und 230; Aufteilen auf mehrere Banken: Rn. 259 und Muster Anlage 2.
Verkauf (Karte 2). Verkauf zum aktuellen Kurs: BaFin, „Anleihen“. Stückzinsen und Erfüllung am zweiten Erfüllungstag: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 01.12.2025), § 4 und § 11; ab 11.10.2027 ein Geschäftstag: Verordnung (EU) 2025/2075. Limit: Börsenordnung der FWB, Begriffsbestimmungen. Steuer: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Abs. 4 EStG; erhaltene Stückzinsen: BMF-Schreiben Rn. 50; Verlusttopf und Übertrag ins Folgejahr: § 43a Abs. 3 EStG, BMF-Schreiben Rn. 228 und 230; Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen: § 20 Abs. 6 EStG. Stückzinsen im Beispiel: 5.000 € × 3 % × 120/365.
Rückzahlung (Karte 3). Rückzahlung zum Nennwert und keine Kündigung bei Bundeswertpapieren: Emissionsbedingungen des Bundes, § 5. Einlösung ohne Auftrag: Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Nr. 14. Rückzahlung und Zinsen getrennt: CAJWG, Market Standards for Corporate Actions Processing, Standard 18. Handelsende zwei Börsentage vor Fälligkeit: FWB-Bedingungen § 19 Abs. 2. Rückzahlung gilt steuerlich als Veräußerung: § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Kündigung nur laut Bedingungen, oft mit kurzer Frist: BaFin, „Zins-Anleihen“.
Post von der Bank (Karte 4). Abrechnung spätestens am ersten Geschäftstag nach der Ausführung und Aufstellung mindestens einmal im Quartal (entfällt bei Abruf im Online-Banking): Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, Art. 59 und 63, mit § 63 Abs. 12 WpHG. Steuerbescheinigung auf Verlangen: § 45a Abs. 2 EStG. Verlustbescheinigung, Antrag bis 15. Dezember: § 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG. Gläubigerbeschlüsse: § 5 Schuldverschreibungsgesetz (gilt nicht für Bund, Länder, Gemeinden und Pfandbriefe und nicht für Anleihen vor dem 05.08.2009, §§ 1 und 24); Bundeswertpapiere: Umschuldungsklauseln nach §§ 4a ff. Bundesschuldenwesengesetz.
Depotwechsel (Karte 5). Kein Entgelt für den Übertrag: BGH, Urteil vom 30.11.2004 – XI ZR 200/03, ebenso XI ZR 49/04 (über fremde Kosten hat das Gericht nicht entschieden); Kosten einer ausländischen Lagerstelle: Verbraucherzentrale. Höchstens drei Wochen: BaFin, FAQ zu den MiFID-II-Wohlverhaltensregeln, Abschnitt J. Kaufdaten und Ersatzwert 30 %: § 43a Abs. 2 Satz 3 und 7 EStG. Eigentum und Herausgabe in der Insolvenz: § 6 Depotgesetz, § 47 Insolvenzordnung, BaFin, „Einlagensicherung und Anlegerentschädigung“. Geld aus Wertpapiergeschäften als Einlage bis 100.000 €: § 2 Abs. 3 und § 8 Einlagensicherungsgesetz.
Im Blick behalten (Karte 6). E-Mail vor der Fälligkeit: My Bondarium, 20 Tage vorher und am Tag selbst, für Anleihen auf der Merkliste und in den Musterdepots.